News und Tipps
Auf dieser Seite erfahren Sie Neuigkeiten und Tipps, die Ihnen helfen können, Steuern zu sparen.
Steuerermäßigung für Schornsteinfegerkosten
Für Handwerkerleistungen können Sie jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Kosten ohne Material beim Finanzamt geltend machen, wenn eine Rechnung vorliegt, die per Überweisung bezahlt wurde. Die Steuerlast kann dadurch somit um maximal 1.200 € reduziert werden.
Bislang wurden Schornsteinfegerkosten nicht anerkannt, soweit es sich um Mess- und Überprüfungsarbeiten handelt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die kompletten Schornsteinfegerkosten (ohne Material) berücksichtigt werden.