Auf dieser Seite erfahren Sie Neuigkeiten und Tipps, die Ihnen helfen können, Steuern zu sparen.
Für Handwerkerleistungen können Sie jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Kosten ohne Material beim Finanzamt geltend machen, wenn eine Rechnung vorliegt, die per Überweisung bezahlt wurde. Die Steuerlast kann dadurch somit um maximal 1.200 € reduziert werden.
Bislang wurden Schornsteinfegerkosten nicht anerkannt, soweit es sich um Mess- und Überprüfungsarbeiten handelt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die kompletten Schornsteinfegerkosten (ohne Material) berücksichtigt werden.